AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SA Folientechnik, Ludwigsburg (nachfolgend „Auftragnehmer").

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Fahrzeugfolierung, Werbetechnik, des Lackschutzes sowie der Fenster- und Sichtschutzfolierung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein verbindliches Festpreisangebot wird auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Angaben und Bilder (z. B. per WhatsApp) erstellt.

(2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das bestätigte Festpreisangebot inkl. Materialliste.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des bestätigten Festpreisangebots. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Abnahme der Leistung ohne Abzug fällig. Bei umfangreicheren Aufträgen kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug bzw. den zu folierenden Gegenstand in sauberem, für die Verarbeitung geeignetem Zustand bereit.

(2) Vorschäden (z. B. Lackschäden, Roststellen, vorbestehende Folierungen) sind vor Auftragsbeginn mitzuteilen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf nicht mitgeteilte Vorschäden oder auf einen mangelhaften Untergrund zurückzuführen sind.

§ 5 Termine und Ausführung

Termine werden individuell vereinbart. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Material oder aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

§ 6 Gewährleistung und Garantie

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Soweit im Angebot eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie (z. B. Herstellergarantie auf verwendete Folien) ausgewiesen ist, gelten die Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung, mechanische Einwirkung, aggressive Reinigungsmittel, Hochdruckreiniger im Kantenbereich sowie normalen Verschleiß.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und aufgebrachte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) – dies betrifft insbesondere individuell zugeschnittene Folierungs- und Werbetechnik-Arbeiten.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026 · SA Folientechnik, Ludwigsburg